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ROHUSCHU

Rolf Bügler

Zertifizierter Hundelehrer                                                                                                                     

Hornstrasse 1

8272 Ermatingen

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Im Kanton Thurgau ist es Pflicht, innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung eines Hundes einen anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs zu besuchen. Dieser Kurs soll sicherstellen, dass Hundehalter in der Lage sind, ihre Hunde tierschutzkonform und rücksichtsvoll zu führen und dass der Hund gut sozialisiert ist. 

Konkrete Anforderungen im Thurgau:

  • Pflicht für alle:

Die Kurspflicht gilt für alle Hundehalter im Kanton Thurgau, unabhängig von der Rasse des Hundes. 

  • Inhalte des Kurses:

Der Kurs muss mindestens zehn Lektionen umfassen und Themen wie Leinenführigkeit, Abrufen in verschiedenen Situationen, allgemeiner Gehorsam, Begegnungen mit anderen Hunden und Menschen sowie Spiele zur Förderung der Beisshemmung behandeln.

  • Nachweis:

Der Besuch des Kurses muss auf Verlangen der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachgewiesen werden. 

  • Ausnahmen:

Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veterinäramtes sind vom praktischen Kurs befreit, müssen aber den Theoriekurs absolvieren, wenn sie länger als zehn Jahre keinen Hund gehalten haben. 

Theoriekurs:

Wer noch nie einen Hund gehalten hat oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs absolvieren, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. 

 

 

Die Kurspflicht wurde im Thurgau eingeführt, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu verbessern und die Anzahl von Hundebissen zu reduzieren. Die Kurse sollen Hundehaltern helfen, ihre Hunde besser zu verstehen, richtig zu erziehen und sicher im Alltag zu führen. 

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